Ortsfeuerwehr Ochtersum gibt Tipps und mehr...

Ab dem 1. Januar 2016 müssen alle Häuser und Wohnungen (egal, ob Eigentum, Miete, Neubau oder älteres Objekt) mit Rauchmeldern ausgestattet sein! Das schreibt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vor!
Demnach ist mindestens ein Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Flucht-weg dienen, zu installieren. Gerne informiert die Ortsfeuerwehr Ochtersum ihre Bürgerinnen und Bürger. Ortsbrandmeister Dieter Dirks hat bereits beim letzten Blutspendetermin auf diese Thematik hingewiesen. Gerne können die Einwohner mich anrufen so der Ortsbrandmeister Dieter Dirks. Unter der Mobiltelefonnummer 0174 410 2045 können alle Fragen zur einer Installation etc. beantwortet werden.

Wo jetzt montieren...? Die Niedersächsische Bauordnung schreibt in § 44 Abs. 5 vor: „In Wohnungen müssen  Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben.“ Diese müssen so angebracht sein, dass „Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“. Neben der gesetzlichen Mindestanforderung ist es sinnvoll, auch auf dem Dachboden und im Keller Warnmelder zu installieren, da dort sehr oft Brände entstehen.

   
© Feuerwehr Holtriem