Paaskefüür – Tipps für einen Brauch zu Ostern
TRADITION
Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Stoffe – Sicherheitsabstände und andere Regeln beachten
Feuerwehr, Polizei und Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse rat zur Vorsicht.
HARLINGERLAND/AH –
Zu Ostern haben die meisten Ostfriesen spätestens ihre Gärten auf Vordermann gebracht und Strauchschnitt und Gehölz längst für ein ordentliches Osterfeuer oder, wie es hier heißt, das „Paaskefüür“, gesammelt.
Damit es ein reibungsloser Abend wird und das Feuer kontrolliert abbrennt, sollten einige gemeinsame Sicherheitstipps der Feuerwehr, der Polizei und der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse beachtet werden.
Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Stoffe, wie Sträucher, Reisig und Äste – Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle selbstverständlich nicht. Als Hilfsmittel für das Anzünden eignet sich sehr gut trockenes Stroh – verboten hierbei ist jedoch aufgrund der Gefahr der Einsatz von Brandbeschleunigern. Bei einer maximalen Menge des brennbaren Materials von 150 Kubikmeter besteht für die Umgebung keine besondere Brandgefahr, wenn folgende Sicherheitsabstände eingehalten werden:
- Mindestens 50 Meter zu
Gebäuden, die aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und mit einer harten Bedachung versehen sind (zum Beispiel Dachziegel). - Mindestens 100 Meter zu
Sonstigem, wie beispielsweise Gebäuden aus brennbaren Baustoffen und/oder weicher Bedachung (z. B. Reetdach) oder Fahrzeugen jeglicher Art. - In der Nähe örtlicher Gefahrenanlagen
(z. B. Wälder, Moore, Wallhecken, Zelt- und Campingplätze, reetgedeckte Häuser, Energieversorgungsanlagen) und bei größeren Mengen brennbaren Materials sind zusätzliche Abstände zu berücksichtigen – bei Bedarf sind die Sicherheitsabstände von den Gemeinden festzulegen. Verkaufsstände sind übrigens grundsätzlich auf der windzugewandten Seite des Osterfeuers aufzustellen. - Auf keinen Fall darf dasFeuer
in Schutzzonen wie Naturschutzgebieten abgebrannt werden. Das gleiche gilt für besonders geschützte Biotope oder moorigen Untergrund, wenn die Gefahr der Entstehung eines Moorbrandes besteht. Bei starkem Wind oder auch einer längeren Trockenperiode ist es besser, auf das Feuer zu verzichten. Das Brennmaterial sollte nicht länger als 14 Tage vorher zusammengetragen und erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet wird, aufgeschichtet werden. Dieses „Umschichten“ dient dazu, dass ungeeignete Stoffe aussortiert werden und Tiere, die Unterschlupf gesucht haben, flüchten können. Das Osterfeuer ist ständig von einer erwachsenen Person unter Aufsicht zu halten – Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. In jedem Fall sind die Verordnungen und Regelungen der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt zu befolgen; viele Gemeinden verlangen, dass Osterfeuer bei ihnen angemeldet werden. Ebenfalls kann es nur von Vorteil sein, die örtliche Feuerwehr um Rat und Unterstützung zu bitten.
Quelle: Anzeiger für Harlingerland